Strafkautionsdarlehen
Wer mit dem Gesetz in Konflikt gerät und verdächtig wird, eine Straftat begangen zu haben, kann unter Umständen sogar in Untersuchungshaft genommen werden. Die Staatsanwaltschaft will mit dieser Maßnahme verhindern, dass der Verdächtige flüchtet oder wichtige Beweismittel vernichtet. Allerdings ist eine Untersuchungshaft für viele Menschen eine zermürbende Zeit, vor allem dann, wenn man weiß, dass man grundlos im Gefängnis sitzt. Zwar erhalten Betroffene Entschädigungszahlungen, wenn sie grundlos gefangen gehalten worden sind, allerdings können diese Zahlungen erst dann berechnet und geleistet werden, wenn das Hauptverfahren abgeschlossen ist. Dies kann nicht selten Monate oder gar Jahre dauern.
Ob eine Untersuchungshaft angeordnet wird, prüfen die Staatsanwälte sehr genau. Daher ist es meist schwer, sich der Haft zu entziehen. Eine Möglichkeit besteht jedoch darin, eine Kaution zu hinterlegen, um so trotz der weiter fortdauernden Untersuchungen freigelassen zu werden. Die Höhe dieser Kautionen ist abhängig von der Schwere des Verbrechens sowie den Tatbeständen, weshalb die Summe nicht pauschal angegeben werden kann.
Vielfach wird die Strafkaution in Höhe von mehreren tausend Euro festgelegt. Wer dieses Geld nicht aufbringen kann, kann alternativ ein Strafkautionsdarlehen in Anspruch nehmen. Diese Darlehen werden unter anderem von Rechtsschutzversicherungen vergeben, sofern das Strafkautionsrecht mit versichert ist. Diese Versicherung kann als Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden und damit als Zusatzversicherung zur oft ohnehin vorhandenen Verkehrsrechtsschutzversicherung genutzt werden.
Beim Abschluss einer solchen Versicherung ist jedoch darauf zu achten, in welcher Höhe ein solches Strafkautionsdarlehen vergeben wird und ob dies auch weltweit genutzt werden kann. Viele Versicherungen gewähren diese Darlehen bis zu einer Summe von 50.000 – 100.000 Euro. Mit positivem Verlauf des Verfahrens oder bei Schuldspruch kann das Geld dann zurückgezahlt werden. Gleichzeitig übernimmt die Versicherung die Kosten für das Strafverfahren sowie die Kosten für etwaige Zeugen und Gutachten. Zu beachten ist, dass ein Strafkautionsdarlehen nicht beim Vorwurf des Mordes vergeben wird, denn in diesen Fällen leisten Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nicht.

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