Nostrogeschäfte
Der Begriff Nostrogeschäfte lässt sich von dem lateinischen Wort „noster“ ableiten, welches „unser“ bedeutet. Dadurch ergibt sich die wörtliche Übersetzung „unsere Geschäfte“. Diese Übersetzung weist schon darauf hin, was unter einem Nostrogeschäft zu verstehen ist, nämlich ein Wertpapiergeschäft eines Kreditinstituts auf eigene Rechnung. Solche Nostrogeschäfte der Banken werden auch Eigenhandel genannt.
Viele Banken führen Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe im Namen und auf Rechnung Ihrer Kunden durch. Doch auch auf eigene Rechnung wird von den Kreditinstituten Wertpapierhandel betrieben. Dieser Eigenhandel kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist eine Bank natürlich auch ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinne erzielen will. Dies ist, neben der Vereinnahmung von Gebühren, die den Kunden in Rechnung gestellt werden, auch durch den Effektenhandel auf eigene Rechnung möglich. Ein anderer Grund für Nostrogeschäfte sind so genannte Stützungskäufe, mit denen der Kurs einer bestimmten Aktien, an der die Bank aus den verschiedensten Gründen ein gezieltes Interesse hat, stabil gehalten werden soll.
Oftmals führen Banken Nostrgeschäfte mit nicht amtlich notierten Wertpapieren durch. Im Gegensatz zu den Wertpapieren, die im regulierten Markt an den deutschen Börsen gehandelt werden, bestehen für die nicht amtlich notierten Wertpapiere weniger strenge Kriterien für die Aufnahme der Effekten in den Börsenhandel.
Der Handel mit den nicht amtlich notierten Wertpapieren wird auch Freiverkehr, oder seit dem 10. Oktober 2005 Open Market, genannt. Da die Aufnahme- und Regulierungskriterien für die gehandelten Wertpapiere in diesem Markt längst nicht so streng sind wie im regulierten Markt, wird Privatanlegern in der Regel davon abgeraten, selbst im Open Market tätig zu werden. Von daher finden überwiegend Nostrogeschäfte der Banken im Open Market statt.
Die Nostrogeschäfte der Kreditinstitute, die viele Jahre eine der wichtigsten Einnahmequellen der Banken darstellten, sind im Zuge der Finanzkrise fast zum Erliegen gekommen. Zum einen haben die Banken große Verluste mit ihren Nostrogeschäften erlitten, zum anderen sind die Regeln der Aufsichtsbehörden für den Eigenhandel der Banken deutlich verschärft worden.

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