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Kreditablösung

Grundsätzlich sind die Modalitäten zur Kreditablösung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken geregelt. Normale Verbraucherkredite können in der Regel nach einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Häufig macht sich die Kreditablösung erforderlich, weil ein neuer Kreditgeber im Zusammenhang mit der Kreditvergabe die Ablösung der bestehenden Vorkredite verlangt.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Darlehensnehmer die Absicht haben, eine Baufinanzierung aufzunehmen.

Kreditablösungen werden genauso häufig im Zusammenhang mit Umschuldungen vorgenommen. Bei einer Umschuldung hat der Kreditnehmer die Absicht, bestehende Kredite abzulösen und in einen neuen Kredit zusammenzufassen. Das kann sinnvoll sein, wenn sich die Kreditkonditionen verbessert haben und dabei auch noch Zinsen gespart werden können. Kreditablösungen ergeben sich häufig auch zwangsläufig, wenn Kreditnehmer sich mit den Ratenkrediten übernommen haben und Schwierigkeiten bekommen, die bestehenden Verbindlichkeiten planmäßig zu tilgen. Durch die Ablösung der bestehenden Kredite und die Zusammenfassung in einen Kredit kann es gelingen, durch Wahl einer langen Laufzeit die monatliche Belastung zu reduzieren. Viele Banken bieten direkt Umschuldungskredite an und übernehmen auch die mit der Ablösung verbundenen Formalitäten für den Kunden. Das heißt, sie erfragen die Ablösebeträge bei den Kreditgebern und veranlassen auch die Ablösung direkt, sodass der Kreditne hmer kein Bargeld in die Hand bekommt. Bei der Ablösung von Krediten bekommen die Kreditnehmer die nicht in Anspruch genommenen Zinsen rückerstattet. Die Bearbeitungsgebühren werden komplett einbehalten und eventuell bestehende Restschuldversicherungen müssen separat aufgelöst werden, auch hier werden Gebühren erstattet.

Etwas schwieriger ist die Ablösung von Baufinanzierungen mit Zinsbindungsfristen. Wer hier seinen Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss an die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Manche Banken stimmen innerhalb der ersten zehn Jahre einer Ablösung grundsätzlich nicht zu. Wer sich dennoch günstigere Zinsen sichern möchte, kann auf ein Forward-Darlehen, das heute schon mit Vorlaufzeiten von bis zu fünf Jahren vergeben wird ausweichen und sich damit die günstigen Zinsen sichern, bis die bestehende Finanzierung abgelöst werden kann.

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