Grundschuldbestellung: Notwendigkeit, Ablauf, Kosten

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Um die Grundschuld ins Grundbuch einzutragen, ist eine Grundschuldbestellung notwendig. Diese wird bei einem Notar vorgenommen, der den Grundschuldeintrag dokumentiert und die Unterlagen schließlich an das Grundbuchamt zur Eintragung weiterleitet. Die Kosten für die notarielle Beurkundung müssen Kreditnehmer ebenso selbst tragen wie auch die Kosten des Grundbuchamtes. Die Höhe dieser Kosten orientiert sich nach der Höhe der Grundschuld und kann durchaus zwischen 250-800 Euro betragen.
Für die Grundschuldbestellung fertigen die Banken in der Regel einen Vorvertrag aus, der vom Notar übernommen werden kann. In dieser Grundschuldbestellung sind zum einen die Flurstücknummer sowie das Grundstück näher beschrieben, auch die Eigentümer des Grundstückes sind einzeln benannt. Sofern mehrere Eigentümer vorhanden sind, müssen diese auch zusammen die Grundschuldbestellung beim Notar unterschreiben.
Die Grundschuldbestellung enthält weiterhin eine so genannte Vollstreckungs- sowie eine Unterwerfungsklausel. Die Grundstückseigentümer berechtigen die Bank mit ihrer Unterschrift also, sofort in ihr privates Vermögen zu vollstrecken, sollte der Kredit gekündigt werden müssen. Eine solche Kreditkündigung ist allerdings erst dann möglich, wenn Kreditnehmer mit drei aufeinander folgenden Kreditraten oder aber mit 5% der ursprünglichen Kreditsumme in Verzug sind. Sofern kein Vermögen mehr vorhanden ist, hat die Bank ohne weiteren gerichtlichen Titel die Möglichkeit, die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verwerten. Der Erlös dient dann der Kreditrückzahlung. Sollte der Erlös den Rückzahlungsbetrag übersteigen, erhalten die Kreditnehmer den Rest ausbezahlt.
Da die Grundschuldbestellung immer zugunsten einer Bank erfolgt, würden theoretisch alle Verbindlichkeiten mit dieser Grundschuld abgesichert. Um dies zu vermeiden, wird in der Regel eine Zweckerklärung ausgestellt, in der die einzelnen Darlehen, für die die Grundschuld eingetragen wurde, näher benannt sind.

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