Folgen eines geplatzten Kredits
Ein Kredit, der aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zurückbezahlt werden kann, wird gerne als geplatzter Kredit bezeichnet. Ein solcher nicht ausgelöster Kredit hat Folgen sowohl für den Kreditgeber als auch für den Kreditnehmer.
Beim Kreditgeber – zum Beispiel einer Bank – erscheint der geplatzte Kredit als Forderung. Bei der Jahresbilanz steht der Betrag also bei den Aktiva. Es erfolgt dann – sozusagen als Tilgung, die aber real nicht stattgefunden hat – eine Abschreibungsbuchung. Diese erscheint in der Gewinn- und Verlustrechnung der Bank als Kostenfaktor, der den Gewinn der Bank mindert und sich insofern zumindest steuergünstig auswirkt. Fiskalisch wird der geplatzte Kredit also nicht als Verlust behandelt, sondern gehört zu den Kostenfaktoren des Geschäftsbetriebs.
Die Folgen eines geplatzten Kredits sind insofern für die Bank nicht sehr gravierend. Dies trifft vor allem dann zu, wenn es sich um keine sehr hohen Summen handelt. Hierbei ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Bank in die Berechnung ihrer Kreditzinsen ja bereits einen möglichen Ausfall mit einkalkuliert. Geplatzte Kredite werden insofern von der Gesamtheit der Kunden mitgetragen, da der Zinssatz – würde es nie einen geplatzten Kredit geben – mit Sicherheit niedriger wäre.
Andererseits können die Folgen eines geplatzten Kredits für den Kreditnehmer selbst weitaus unangenehmer und sogar existenzgefährdend sein. Nicht zurückgezahlte Kredite gehören ebenso wie etwa Gehaltspfändungen zu den „hard facts“, die selbstverständlich bei der Schufa eingetragen werden und zu einer negativen Einschätzung der Bonität eines Kunden führen. Wer solche Einträge hat, bekommt in der Regel sehr große Schwierigkeiten, wenn er einen weiteren Kredit beantragen möchte. Er muss dann schon ganz erhebliche Sicherheitsleistungen vorweisen können und häufig auch sehr ungünstige Konditionen akzeptieren. Meist besteht die einzige Möglichkeit für ihn, so genannte „schufafreie Kredite“ aufzunehmen, bei denen der Zinssatz natürlich aufgrund des besonderen Risikos deutlich erhöht ist. Unabhängig davon muss der Schuldner auch mit Mahnverfahren und Schadenersatzforderungen rechnen. Am Ende kann es für ihn sogar notwendig werden, Insolvenz zu beantragen. Dies kann sowohl den Privatkunden betreffen als auch Firmen, die unter Umständen komplett zahlungsunfähig werden.

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