Briefschuld

Grundschuld / Briefschuld
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Eine Grundschuld wird immer im Grundbuch eingetragen. Man unterscheidet allerdings zwischen einer Buchschuld und einer Briefschuld. Bei der Buchschuld (Buchgrundschuld) wird die Grundschuld nur im Grundbuch eingetragen. Bei einer Briefschuld dagegen wird ein Grundschuldbrief ausgestellt, dieses muss immer auf einem Formular der Bundesdruckerei geschehen.
Der Grundschuldbrief verkörpert die eingetragene Grundschuld und ist somit ein Wertpapier. Von den Kosten her gesehen ist bei einer Grundschuld eine Briefschuld immer teurer als eine Buchgrundschuld, weil bei der Briefschuld die Kosten für die Ausstellung des Grundschulbriefes noch hinzukommen. Dafür ist die Übertragung einer Briefschuld auf einen anderen Gläubiger einfacher als die Übertragung einer Buchschuld. Während bei der Buchschuld der Grundbucheintrag geändert werden muss, was mit neuen Kosten verbunden ist, reicht bei einer Briefschuld die Übergabe des Grundschuldbriefes an den neuen Gläubiger aus. Trotzdem sollte die Übergabe des Grundschuldbriefes und die damit verbundene Abtretung der Grundschuld immer schriftlich erfolgen, am besten sogar notariell beglaubigt. Ein Nachteil der Weitergabe eines Grundschuldbriefes ist sicherlich, dass die Abtretung der Grundschuld im Grundbuch nicht nachvollzogen werden kann. Aus diesem Grund findet man heutzutage kaum noch Grundschulden, die als Briefschuld eingetragen werden, in den meisten Fällen handelt es sich um eine Buchschuld. Doch gerade bei älteren Immobilien finden sich immer noch häufig Grundschuldbriefe, die eine Grundschuld verkörpern.

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