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Blankodarlehen

am 3. Oktober 2009


Bei einem Blankodarlehen handelt es sich um ein Darlehen, dass auch ohne Vorhandensein von Sicherheiten vergeben wird. Sobald ein Teil eines Darlehens abgesichert wird, spricht man beim ungesicherten Teil des Darlehens vom Blankoanteil. Auch Darlehen mit Sicherheiten, die banküblich nicht bewertet werden (u. a. Lohn-/ Gehaltsabtretung, Bürgschaft, Negativerklärung) gehören zu den Blankodarlehen.

Prinzipiell ist eine einwandfreie Bonität des Darlehensnehmers die Voraussetzung für die Gewährung eines Blankodarlehens. Zusätzlich ist ein regelmäßiges Einkommen Bedingung für die Vergabe.

Das Blankodarlehen findet sowohl im Privatkunden- als auch im Firmenkundengeschäft Anwendung. An Privatkunden wird es in Form von Dispositionskrediten, Ratenkrediten oder auch Mietavalen vergeben. Auch das Limit für eine Kreditkarte zählt zu den Blankodarlehen. Firmenkunden erhalten Blankodarlehen als Betriebskredite in der Regel für die Finanzierung von Umlaufvermögen. Bedingung hierfür ist bei fast allen Banken, dass der Kunde den gesamten Zahlungsverkehr über ein Konto bei der kreditgebenden Bank abgewickelt wird. So kann die Bank die Kreditfähigkeit besser beurteilen und bei Verschlechterung der finanziellen Situation das Konto auch kündigen.

Auch im Bausparsektor finden Blankodarlehen Anwendung. Hier sind Blankodarlehen im § 7 Abs. 4 des Bausparkassengesetzes geregelt. Diese Art von Blankodarlehen sind Bauspardarlehen bis höchstens 10.000 EUR oder Zwischendarlehen bis 5.000 EUR. Aufgrund des niedrigen Darlehensbetrages wird in der Regel auf eine Absicherung durch Grundpfandrechte verzichtet. Bei der Vergabe von Blankodarlehen ist die Verzinsung meist wesentlich höher, als bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen. Die Vereinbarung der Rückzahlung ist von der wirtschaftlichen Situation (Bonität und Einkommenssituation) abhängig.


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