Bietungsaval – Bürgschaft für eventuelle Konventionalstrafen
Beim Bau eines Hauses, der Errichtung eines Firmengebäudes oder aber öffentlichen Aufträgen kommt es häufig vor, dass diese nicht pauschal an ein Unternehmen vergeben, sondern ausgeschrieben werden. Im Rahmen einer solchen Ausschreibung geben die Auftraggeber an, welche Leistungen sie von den Firmen erwarten, die diesen Auftrag dann übernehmen können. Die Firmen hingegen geben Angebote ab, zu welchen Konditionen sie den Auftrag abwickeln könnten.
Ein Ausschreibungsverfahren hat den Vorteil, dass der Auftraggeber aus einem großen Pool an Angeboten auswählen und den günstigsten Bieter wählen kann. So können Gelder eingespart werden, die dann mitunter anderweitig eingesetzt werden können. Allerdings bieten Ausschreibungen auch das Risiko, dass das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten hat, die jeweiligen Leistungen nicht fristgerecht erfüllen kann oder will. Für diese Fälle wird eine so genannte Konventionalstrafe vertraglich vereinbart. Sie wird fällig, wenn die Frist zur Erbringung der Leistung abgelaufen ist. Die Höhe dieser Konventionalstrafe kann mehrere tausend Euro betragen und ist natürlich abhängig vom Auftragsvolumen sowie vom Auftragswert.
Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass diese eventuell fällig werdende Konventionalstrafe auch bezahlt werden kann, wird in der Praxis häufig ein Bietungsaval verlangt. Diese Bietungsavale werden von zahlreichen Banken wie etwa der Postbank oder der Deutschen Bank angeboten und vor allem im Firmenkundengeschäft eingesetzt. Das Bietungsaval ist eine Bürgschaft der Bank, die eine Eventualverbindlichkeit darstellt. Erst dann, wenn die Bank vom Auftraggeber in Anspruch genommen wurde, wandelt sich das Bietungsaval in eine tatsächliche Verbindlichkeit, die dann vom Unternehmer zurückzuzahlen ist.
Um ein solches Bietungsaval in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen gegenüber der Bank nachweisen, dass sie diese eventuellen Verbindlichkeiten nach Inanspruchnahme der Bank auch erfüllen können. Ein ausreichendes Geschäftseinkommen sowie ein Geschäftsüberschuss sind daher unabdinglich. Auch prüfen die Banken, ob in der Vergangenheit angenommene Ausschreibungen pflichtgemäß erfüllt wurden. Sofern das Bietungsaval von der Bank genehmigt wird, fallen neben der Bearbeitungsgebühr auch jährliche Avalprovisionen an. Deren Höhe sollte vorab mit der Bank besprochen werden.

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