Bereitstellungsprovision für Kredite

Bereitstellungsprovision für Kredite
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Etwas anders sieht es aus, wenn zwar ein Kredit benötigt wird, allerdings nicht genau abzusehen ist, wann das Geld eigentlich genau gebraucht wird. Das kann bei Immobilienbesitzern der Fall sein, die ihr Objekt sanieren wollen und infolgedessen einen Abrufkredit von ihrer Bank erhalten wollen, weil sie nach und nach das Geld zur Begleichung von Abschlagszahlungen benötigen. In dem Fall ist mit der Bank zusätzlich zum Auszahlungszeitpunkt auch darüber zu verhandeln, wie lange sie den Kredit ohne Zahlung einer entsprechenden Bereitstellungsprovision kostenfrei zur Verfügung stellen. Denn gerade bei Maßnahmen, bei denen immer mal wieder lediglich Teilauszahlungen aus dem Kreditbetrag benötigt werden, ist die gebührenfreie Bereitstellung des Kredites wichtig.
Es kommt zwar in dem Zusammenhang immer auch darauf an, um welche Art von Kredit es sich handelt. Aber in der Regel verzichten die Banken ihren Kunden gegenüber die ersten vier Monate auf die Festsetzung der Bereitstellungsprovision für den Kredit; manche Kreditgeber zeigen sich sogar so kulant, dass sie erst nach Ablauf von sechs Monaten Bereitstellungsprovisionen für ihre Kredite berechnen.
Die Bereitstellungsprovision an sich kann als eine Art Aufwandsentschädigung bezeichnet werden, in der neben dem allgemeinen Aufwand für die Kreditvergabe auch die Verpflichtung der Bank zu ständiger Liquidität einzurechnen ist. Denn wenn der Kreditnehmer nach Ablauf der gewährten Frist den Kredit gar nicht in Anspruch nimmt, ist zumindest gewährleistet, dass die Bereitstellungsprovision den durch die Nichtinanspruchnahme entstandenen Einnahmeverlust der Bank irgendwie ausgleicht. Die Höhe der Bereitstellungsprovision ist von Bank zu Bank unterschiedlich, richtet sich aber nach der nicht in Anspruch genommenen Kreditsumme.

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