Außerplanmäßige Sonderzahlungen bei Krediten
Bei Kreditverhandlungen werden, in der Regel, feste Rückzahlungen zwischen Kunde und Bank vereinbart. Diese vereinbarten und monatlich zu leistenden Zahlungen werden in einem Kreditvertrag festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. Der Wunsch nach einem schuldenfreien Leben entsteht bei vielen Kreditnehmern, sobald unerwartet mehr Geld zur Verfügung steht, und somit entsteht der Wunsch nach vorzeitigen Sonderzahlungen zur Tilgung des laufenden Kredits. Außerplanmäßige Sonderzahlungen sind aber nicht immer möglich und sind von der Kreditart und von dem Kreditinstitut abhängig.
Sondertilgungen sind meist bei Ratenkrediten möglich. Solche Kredite werden meist für Wareneinkäufe oder verschiedenen Wünsche in Anspruch genommen. Bevor man allerdings eine Sonderzahlung leisten darf, ist meist eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten notwendig. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass unter Umständen eine Mindesthöhe der Sondertilgungsrate zu leisten ist. Die Höhe der Sondertilgungsrate ist meist die Höhe von drei Monatsraten. Die Banken empfehlen auch meist für diese Sonderzahlungen ein Extra Konto anzulegen. Vorteil hierdurch ist dann noch, dass das Guthaben verzinst wird. In den AGB der Kreditbedingungen sind die Möglichkeiten einer Sondertilgung aufgelistet. Hier ist dann auf jeden Fall zu beachten, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist zu beachten ist und auf jeden Fall auch eingehalten werden muss.
Anders ist es bei Baufinanzierungsdarlehen. Diese Kredite, die meist als Annuitätsdarlehen vergeben werden, sind meistens mit einer Zinsbindungsfrist ausgestattet. Während der Vertragslaufzeit sind Sondertilgungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten Sondertilgungen dennoch möglich sein, so müssen diese unbedingt im Kreditvertrag vereinbart werden. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, denn viele Banken gewähren nur dann Sondertilgungen, wenn mindestens 10% der Darlehenssumme getilgt werden. Zu beachten ist auch hier, ob die Sondertilgung pro Jahr oder während der Gesamtlaufzeit geleistet werden kann.
Sollte aber während einer Zinsbindungsfrist dennoch eine außerplanmäßige Sonderzahlung geleistet werden, so sollte man beachten, ob das Sondertilgungsrecht vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, kann mit dem zuständigen Kreditsachbearbeiter der Bank sprechen. In Ausnahmefällen gewährt die Bank, trotz Zinsbindungsfrist, eine Sonderzahlung zu leisten. Da die Bank durch diese Sondertilgung einen Schaden hat, berechnet diese meist bei einer Sondertilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich durch die Höhe der Sonderzahlung, dem aktuellen Zinssatz sowie dem Zinssatz des Darlehens zusammen. In so einem Fall sollte der Kreditnehmer genau prüfen, ob eine Sondertilgung wirklich vorteilhaft ist oder ob man die geplante Sonderzahlung anlegt und am Ende der Zinsbindung in den Vertrag mit einbringt. Das Darlehen kann in beliebiger Höhe sondergetilgt oder komplett zurückbezahlt werden, sofern die Zinsbindung abgelaufen ist.
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Schlagwörter zu diesem Artikel: Sondertilgung, Tilgung, Vorfälligkeitsentschädigung